Autofahren, wenn eine Behinderung eingetreten ist
Wenn Sie bereits im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind, und eine Erkrankung oder Behinderung eintritt, verliert der Führerschein nicht seine Gültigkeit.
Aber es ist folgendes zu beachten:
- das Sie eventuell nicht mehr vollständig in der Lage sind ein Kraftfahrzeug zu führen, muss die Eignung überprüft werden.
- Der Fahrerlaubnisinhaber ist verpflichtet seine Erkrankung oder Behinderung dem zuständigen Straßenverkehrsamt zu melden.
- Sollten Sie sich trotz einer Behinderung, oder Erkrankung hinters Steuer setzen, so kann im Falle eines Unfalls, die Versicherung von ihrer Pflicht zur Zahlung zurücktreten.
“ zitat § stvg“ folgt
Aber keine Angst.
Wir können durch unsere Erfahrung Ihnen wieder zum Autofahren verhelfen.
Wie gehe ich vor?
- Als erstes stellen Sie beim Straßenverkehrsamt einen formlosen Antrag auf Überprüfung der Fahreignung.
- Mit diesem Antrag geben sie alle medizinischen Unterlagen die sie über ihre Erkrankung / Behinderung haben.
- Das Straßenverkehrsamt leitet diese Gutachten zum Gesundheitsamt weiter, und ein Amtsarzt überprüft diese Unterlagen.
- Es kann jetzt möglich sein das ein genaueres medizinisches Gutsachten verlangt wird.
- Der Amtsarzt legt auch die eventuellen Beschränkungen fest. ( Lenkknauf, Handbedienung, Automatikfahrzeug ect.)
- Infolge dessen wird meist eine Fahrprobe angeordnet, wo festzustellen ist ob Sie ein Fahrzeug mit den entsprechenden Änderungen führen können.
- Siehe auch Ersterteilung
Die endgültige Vorgehensweise liegt am Grad der Einschränkung, ist also von Mensch zu Mensch unterschiedlich.
Es kann niemals eine Pauschalaussage getroffen werden, lassen sie sich von uns unverbindlich beraten
Nach erfolgreicher Fahrprobe werden eventuelle Einschränkungen im Führerschein vermerkt.
Und Sie können ganz normal wieder Autofahren.
Um Ihnen genauere Informationen geben zu können, vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit uns.
Wir kommen auch gerne zu Ihnen.